Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisbüchereien und das Medienzentrum Landkreis Peine arbeiten daran, ihre Internetseite www.mz-peine.de mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 9a bis 9c des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) hinsichtlich barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen nach § 9 Abs. 1 NBGG.
Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar.
Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Fehler-Formular unten.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Bilder weisen nicht immer Alternativtexte auf.
- Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
- Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. Dezember 2020 erstellt.
Zuletzt geändert am 23. September 2025
Feedback-Prozess
Wir bemühen uns, die Internetseite der Kreisbüchereien und des Medienzentrums Landkreis Peine für die Nutzerinnen und Nutzer fehler- und barrierefrei anzubieten.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Formular „Fehler melden“ nutzen, um uns zu kontaktieren.
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Oder kontaktieren Sie das Medienzentrum direkt:
Telefon: 05172 / 94 51 77
E-Mail: mz@landkreis-peine.de
Postversand: Landkreis Peine, Burgstraße 1, 31224 Peine
Wir sind bestrebt, Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 7 Arbeitstagen zu geben.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, zu lösen. Das Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de